So funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung

Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung zeichnet sich durch ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Personaldienstleister und Entleihunternehmen aus.

Der Arbeitnehmer ist in unserem Falle bei der PD GmbH angestellt. Er erbringt seine Arbeitsleistung im Gegensatz zu einem „normalen“ Arbeitnehmer allerdings nicht in unserem Betrieb, sondern wird von uns an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Das Weisungsrecht wird dabei dem Entleiher übertragen und dieser trägt die Mitverantwortung für den Arbeitsschutz.

Zwischen den Mitarbeitern der PD GmbH und den entleihenden Unternehmen kommt keine vertragliche Bindung zustande. Dies ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Unsere Mitarbeiter haben die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Ihr Arbeitsverhältnis ist mit allen üblichen Sozialleistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) tariflich geregelt.

Einziger Unterschied: der Arbeitgeber und das Beschäftigungsunternehmen sind nicht identisch. Der Einsatzort ist wechselnd und hängt von der Art der Tätigkeit und dem Bedarf des Kundenunternehmens ab.

Die Beschäftigungsverhältnisse unserer Mitarbeiter sind detailliert in dem von uns angewandten Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BAP) und den DGB Gewerkschaften geregelt (siehe Tarifvertrag).